Der "blaue Versicherungsschein", die doppeldeutige Bezeichnung verweist einerseits auf die Farbe des Papiers als auch andererseits auf das Element, mit dem die Versicherung im weitesten Sinne verbunden ist.

Eine Trailerversicherung für Boote ist bei Reisen mit dem Boot ins Ausland erforderlich.

Beim Transport des Bootes auf dem Trailer greift innerhalb der Bundesrepublik die Kfz-Haftpflicht. Verlässt man die Republik, um auf den Kanälen, Seen oder Meeren eines anderen Landes mit dem eigenen Boot umher zu fahren, dann wird es zwingend, einen Haftpflicht-Versicherungsnachweis bei sich zu führen. Diesen Nachweis kann die Kfz-Versicherung ausstellen, sie muss jedoch vorher beantragt werden, extrem kurzfristig sollte das Unternehmen also nicht gesetzt werden.

Für Schäden, die das Kfz, beziehungsweise das so genannte Zugfahrzeug verursacht, steht natürlich die Kfz-Versicherung ein. Kommen aber durch den abgekoppelten oder abgestellten Trailer Personen oder Sachen zu Schaden, dann muss eine extra Versicherung her. Versicherer halten hier das entsprechende Produkt zu günstigen Konditionen bereit. Außerdem ist auch üblich, dieses Risiko gleich mit in die Bootshaftpflicht aufzunehmen. Wer sich dann noch Sorgen macht, dass der Trailer gestohlen oder bei einem Unfall beschädigt werden könnte, kann diese Sorge ebenfalls bei seinem Versicherer lassen und die möglichen Schäden oder Verluste mittels einer Teil- oder Vollkasko-Versicherung abdecken. Die beste Variante ist also, den Versicherungsschutz für den Trailer gleich mit der Kfz- oder der Bootsversicherung abzuklären.